Privat oder gesetzlich versichert?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kommen für Sie nur die sogenannten „Vertragsbehandler“ infrage (es sei denn, Sie möchten die Therapiekosten selbst tragen). Dies sind Therapeuten, die eines der genannten Verfahren anwenden und einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung haben (Kassenzulassung), der sie berechtigt, erbrachte Leistungen mit der KV abzurechnen. Bei Vertragsbehandlern haben Sie meistens mit langen Wartezeiten zu rechnen. Um eine Liste der Vertragsbehandler zu bekommen, rufen Sie am besten bei Ihrer Kasse an, die Sie entweder auf ihre Liste im Internet verweist oder Ihnen diese Liste zuschickt. Manche Kassen übernehmen in Ausnahmefällen nach Einzelfallprüfung auch die Kosten für einen außervertraglichen Behandler, wenn die Dringlichkeit sowie die Schwierigkeit, kurzfristig einen Therapieplatz zu bekommen, glaubhaft gemacht werden können (Mehr Infos hierzu per van [dot] der [dot] Ende [at] gmx [dot] net (e-mail) anfordern).
Sind Sie privat versichert, können Sie natürlich ebenfalls einen Vertragsbehandler in Anspruch nehmen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich einen Therapeuten zu suchen, der keinen Vertrag mit der KV hat. Ein entscheidendes Kriterium, das auch die meisten Privatkassen zur Bedingung machen, sollte allerdings dessen Eintrag im Arztregister sein. Nur dann können Sie sicher sein, dass der Behandler eine qualifizierte Ausbildung in einem der anerkannten Verfahren absolviert hat, also nicht weniger qualifiziert ist als ein Vertragsbehandler. Nur in diesem Fall übernehmen auch die Beihilfestellen (bei Beamten) die Therapiekosten. Ihr Vorteil liegt bei einem Privatbehandler darin, dass Sie i.d.R. nicht auf einen Therapieplatz warten müssen.

